Liebe Patientinnen und Patienten,
sollten Sie ein Rezept benötigen, oder eine Überweisung, dann schreiben Sie uns doch gerne über unsere praktische Online Rezeption.
Wichtig: Wir können Ihnen diesen Service nur anbieten, wenn wir Ihre Versichertenkarte für das betreffende Quartal bereits eingelesen haben.
Andernfalls ist es uns nicht möglich ein Rezept im Vornhinein auszustellen.
(Quartalsbeginn ist jeweils der 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Kalenderjahres)